Kann jeder die Website deines Unternehmens nutzen?
Wenn du jetzt mit „Ja“ antwortest, möchten wir an dieser Stelle noch mal nachfragen: Bist du dir sicher? Während Barrierefreiheit in Restaurants und öffentlichen Etablissements schon lange ein fester Begriff ist, zieht das Thema erst jetzt in die digitale Welt ein. Denn dass Webseiten, Webshops u. ä. im Netz öffentlich zugänglich sind, heißt nicht automatisch, dass jeder sie nutzen kann.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll das nun ändern: Das Internet soll für alle zugänglich sein – unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder technischen Voraussetzungen. Falls du dir jetzt denkst „Klingt super. Aber wie setze ich das um?“ dann bist du hier genau richtig! Wir erklären dir, was es mit dem BFSG auf sich hat, ab wann und für wen es gilt und welche Änderungen deiner Website es mit sich bringt.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte und Services für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust ist.
- Farben und Kontraste müssen auch für Menschen mit Sehbehinderung geeignet sein.
- Texte müssen von Screenreadern vorgelesen werden können.
- Navigation per Tastatur muss möglich sein.
Das BFSG soll dafür sorgen, dass diese Ansprüche zum Standard im Web werden. Für dich ist das eine Chance, die digitale Welt fairer und nutzerfreundlicher zu gestalten – und gleichzeitig das Potenzial deiner Marke zu stärken.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das BFSG, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, soll die Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen in der EU verbindlich regeln. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen anbieten, ihre Websites barrierefrei gestalten. Das betrifft u. a. Online-Shops, Kontaktformulare und Informationsangebote.
Welche Webseiten und Unternehmen sind betroffen?
Dienstleistungen
- Telefondienste
- E-Book-Angebote
- Messenger-Dienste
- Bankdienstleistungen
- Elektronischer Geschäftsverkehr (z. B. Online-Shops, Buchungsportale)
- Personenbeförderungsdienste
- Mobilgerä



